Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundesalon Pfotenwunder, Bösinghovenerstraße 96, 40668 Meerbusch
Inhaberin: Dana Heinen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Behandlungen am Tier und werden nach fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
1. Behandlung
Der Hundesalon Pfotenwunder behält sich das Recht der Behandlungsverweigerung vor.
Die Ausführung der Behandlung liegt im Ermessen des Hundesalons Pfotenwunder.
2. Preise und Leistung
Die im Salon ausgewiesenen Preise gelten für filzfreie, gepflegte, sich ruhig verhaltene Hunde, die die Größe und Fellart (z.B. einschichtiges oder Doppelfell) der im Preis angegebenen Rasse haben.
Sollte der Hund eine der zuvor aufgelisteten Eigenschaften nicht erfüllen, ergibt sich dadurch ein Mehraufwand welcher zusätzlich zu den Grundpreisen berechnet wird.
Vorher besprochene Preise können grundsätzlich von den sich tatsächlich ergebenen Preisen abweichen (z.B. durch Mehraufwand).
Bei Ungezieferbefall ist der Hund unverzüglich abzuholen, auch wenn die Dienstleistung nicht vollständig erbracht wurde.
Die bis zur Abholung erfolgte Leistung und investierte Zeit wird zusätzlich zu einem dadurch entstanden Mehraufwand (z.B. durch anschließend gründliche Reinigung des Salons, eventuelle Absage der nachfolgenden Termine) von 30€ berechnet.
Die Behandlung kann aufgrund von Aggressivität, Unwohlsein des Tieres, Ungezieferbefall oder starken Verfilzungen, bei dessen Entfernung das Tier verletzt werden könnte, vorzeitig abgebrochen werden.
In diesem Fall wird die bis dahin erfolgte Leistung und investierte Zeit berechnet.
Die Bezahlung der Leistung wird bei Abholung des Tieres in Bar oder per EC-Karte fällig. Eine Bezahlung per Rechnung ist nicht möglich.
3. Haftung
Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer oder Halter.
Bei Beißvorfällen tritt der Besitzer mit seiner Haftpflichtversicherung oder Privat für die Behandlung der Bissverletzungen und für den darauffolgenden Verdienstausfall ein.
Sollte sich der Hund während des Aufenthalts im Hundesalon Pfotenwunder verletzen wird der Kunde umgehend telefonisch informiert.
Sollte der Kunde keinen Einwand haben oder nicht erreichbar sein, wird der nahegelegenste Tierarzt aufgesucht.
Die hierbei entstehenden Kosten sind ausschließlich vom Besitzer zu tragen.
Die Haftung für Krankheiten oder Verletzungen des Tieres während seines Aufenthaltes im Hundesalon Pfotenwunder wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollte dieser Fall bewiesen eintreffen, haftet der Hundesalon Pfotenwunder im Rahmen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Bei Verletzungen die durch die Entfernung von extremen Filz oder bei starker Unruhe des Hundes entstehen wird nicht gehaftet.
Der Hundesalon Pfotenwunder haftet nicht, wenn der Hund trotz Vorsichtmaßnahmen aus dem Gebäude entflieht und hierbei Schäden entstehen.
Das Tier ist bei Abholung sofort auf eventuelle Mängel zu prüfen.
Der Kunde ist dann verpflichtet diese unverzüglich mitzuteilen, damit diese unverzüglich korrigiert werden können.
Sollten die Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt auffallen, hat der Kunde diese innerhalb von zwei Tagen nach der Behandlung mitzuteilen.
Der Termin zur Nachbesserung hat innerhalb zwei Wochen nach Mitteilung der Mängel zu erfolgen.
Für Mängel die nicht innerhalb des zuvor genannten Zeitraums mitgeteilt werden, besteht keine Haftung und die Nachbesserung kann nicht erfolgen.
Nachbesserungen erfolgen grundsätzlich nur insoweit es das Verhalten des Hundes zulässt.
Sollte die Behandlung vorzeitig abgebrochen worden sein, aufgrund einer der in Absatz „II. Preise und Leistungen“ genannten Gründe, wäre eine Nachbesserung unzumutbar. Das Recht auf Nachbesserung entfällt somit, da die Behandlung nur bis zum Zeitpunkt des Abbruchs berechnet wurde und die geforderte Leistung ohnehin, ohne Verschulden vom Hundesalon Pfotenwunder, nicht erbracht werden konnte.
Ergebnisse und Schnittbilder können von Termin zu Termin abweichen und sind nicht zu 100% identisch, hierfür wird keine Haftung übernommen.
Trotz gewissenhafter Terminplanung kann es, aufgrund nicht absehbarer Ereignisse zu Verzögerung kommen. Hierdurch können Wartezeiten entstehen für die kein Schadensersatz hergeleitet werden kann.
Der Hundesalon übernimmt keine Haftung für die Garderobe, Taschen oder sonstige Wertgegenstände.
Von Ihrem Hund werden vorher / nachher Fotos gemacht. Diese werden auf den sozialen Medien veröffentlicht. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht dies unverzüglich mitzuteilen. Die Fotos werden dann sofort wieder entfernt.
4. Terminvereinbarung & Ausfallgebührenordnung
Die Terminvereinbarung erfolgt verbindlich.
Für Termine die nicht mindestens 24Stunden vor Beginn abgesagt werden, gilt es als unzumutbar rechtzeitigen Ersatz zu finden. Hierdurch entsteht eine Umsatzlücke, die nicht anderweitig gefüllt werden kann. Daher gilt folgende Ausfallgebührenordnung:
Termine die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden mit einem Anteil von 80% des Preises der geplanten Dienstleistung in Rechnung gestellt.
Kunden die Ihren Termin mit einer Verspätung von bis zu 15 Minuten antreten, wird die ursprüngliche geplante Dienstleistung im vollen Umfang berechnet. Dies gilt auch, sollte die Dienstleistung aufgrund der Verspätung und der damit fehlenden Zeit nicht vollständig oder nur verkürzt ausgeführt werden können.
Termine die mit einer Verspätung von über 15 Minuten angetreten werden, gelten als nicht abgesagt und werden wie zuvor beschrieben mit 80% in Rechnung gestellt.
Die Rechnung ist innerhalb von 14Tagen zu begleichen.
5. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Krefeld.
Für die Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien gilt deutsches Recht.
6. Schlussklausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die übrigen Teile bleiben dann für beide Parteien wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine, ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende, wirksame Regelung ein.
Stand: 2025